Haben Sie vorgesorgt?

Es kann ganz plötzlich gehen: Durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie auf einmal nicht mehr aus eigener Kraft entscheiden und handeln. Auch durch Behinderungen oder sich verschlimmernde, altersbedingte Einschränkungen können Sie in Situationen kommen, in denen Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr überblicken.

Sie können vorsorgen, indem Sie über eine Vorsorgevollmacht eine vertrauensvolle Person bestimmen, die diese Aufgaben dann für Sie übernimmt.

Wenn Sie in solchen Fällen nicht vorgesorgt haben, wird auf Anregung das Betreuungsgericht tätig und bestellt für Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin. Diese*r hält regelmäßig persönlich Kontakt zu Ihnen und unterstützt Sie beispielsweise bei Vermögens-, Gesundheits- und/oder Wohnungsangelegenheiten. 

Das Problem: Selbst Verwandte können nicht automatisch Entscheidungen für Sie treffen, die rechtlich verbindlich sind. Das ist nur möglich, wenn Sie ihnen eine eigene Vollmacht dazu ausgestellt haben.

Seit diesem Jahr gibt es ein Ehegattennotvertretungsrecht: Ehepartner können sich in Bezug auf gesundheitliche Entscheidungen gegenseitig vertreten. Dies ist an enge Voraussetzungen gebunden und ist auf sechs Monate begrenzt.

Unser Tipp:

  • Stellen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht aus. Nur so kann sie rechtswirksam ihre Interessen wahrnehmen.
  • Falls Sie keine Person bevollmächtigen können oder den gerichtlich-kontrollierten Weg bevorzugen, können Sie in einer Betreuungsverfügung Ihre Wünsche aufnehmen und festlegen, was für eine Person es sein sollte und Wünsche äußern, an die sich der Betreuende zu halten hat. 
  • Zusätzlich können Sie eine Patientenverfügung erstellen. Hier können Sie ihre Wünsche in Bezug auf eine medizinische Behandlung und Pflege beschreiben. Sie richtet sich an behandelnde Ärzt*innen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. 

So können Sie vorsorgen

In der Vorsorgevollmacht legen Sie eine Person fest, die für Sie rechtsverbindlich Entscheidungen treffen kann. 

Inhalte sind in erster Linie

  • die Vermögensvorsorge: Hierzu gehört die Vermögensverwaltung oder Bankgeschäfte
  • die Personenvorsorge: Sie betreffen Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen oder zur Bestimmung des Aufenthaltsortes.
  • Rechtsantrags- und Behördenangelegenheiten: beispielsweise Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern.

Wichtig ist, dass Sie nur Personen bevollmächtingen, denen Sie zu 100 Prozent vertrauen. 

Wir beraten Sie gerne zu inhaltlichen Fragen. 

 

Weitere Informationen finden Sie auch:

 

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Vorfeld bestimmen, wer im Falle des Falles Ihre Betreuung übernehmen soll. Hier könnten Sie auch festlegen, wer keinesfalls die Betreuung übernehmen sollte. 

Zudem können Sie hier Wünsche und Vorstellung zu Betreuungs- und Pflegemaßnahmen festhalten. Auch definieren Sie, welche Aufgaben Ihre Betreuungsperson erledigen soll und welche nicht. 

 

Weitere Informationen finden Sie auch:

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie festhalten, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt oder eben nicht durchgeführt werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Dazu gehören beispielsweise wiederbelebende oder lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung. 

Nützliche Informationen finden Sie 

Barbara Emanuel